Aktuelles von der Grundschule ...
Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung
Die aktuell geltende Schulen-Coronaverordnung wird mit ihren Regeln zur Mund-Nasen-Bedeckung und zu den Testungen bis zum 3. Oktober 2021 unverändert fortgeschrieben. Sie finden die Verordnung unter folgendem Link:
Aktuelle Schulen-Coronaverordnung SH
Für den Zeitraum nach den Ferien bis Ende Oktober wird es nach dem heutigen Stand voraussichtlich weiter bei diesen Maßnahmen bleiben. Dies bedeutet im Kern, dass an den Schulen weiterhin in Innenräumen eine mindestens medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist und auch die bewährte Teststrategie (negativer Testnachweis als Zugangsvoraussetzung zur Schule und zu schulischen Präsenzveranstaltungen bei regelmäßiger Testung) fortgesetzt wird.
In den Schulen wird also auch weiterhin am bewährten, hohen Schutzstandard festgehalten, Lockerungen, wie sie nun im Freizeitbereich erfolgen, müssen vorsichtig erfolgen. Der Grund hierfür liegt zum einen darin, dass Sie in den Grundschulen nur und in den weiterführenden Schulen zum größeren Teil ungeimpfte Kinder und Jugendliche unterrichten. Zum anderen besteht für Schülerinnen und Schüler die Pflicht, die Schule zu besuchen, wenn sie nicht derzeit aufgrund einer besonderen Vulnerabilität von der Präsenzpflicht befreit sind. Sie können sich also nicht wie etwa im Freizeitbereich dagegen entscheiden, die Schule zu besuchen, und sind deshalb darauf angewiesen, dass wir angemessene Vorkehrungen zu ihrem Schutz treffen. Auch müssten nach Einschätzung der Gesundheitsbehörde bei gelockerten Vorsichtsmaßnahmen im Falle einer auftretenden Infektion wesentlich mehr Mitschülerinnen und Mitschüler in Quarantäne. Dies würde wiederum für deutlich mehr Schülerinnen und Schüler bedeuten, dass sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können.
Die wichtigste Vorkehrung wird auch weiterhin sein, dass alle am Schulleben unmittelbar und auch nur mittelbar Beteiligte ein Impfangebot wahrnehmen. Für die Zeit ab November 2021 wird im Oktober nach den Herbstferien entschieden, welche Infektionsschutzmaßnahmen dann in Schulen erforderlich sind.
Oster – Ohrstedt, 27.07.2021
Liebe Eltern,
ich hoffe, Sie und Ihre Kinder haben schöne Ferien gehabt und konnten sich gut erholen.
Bereits vorab möchte ich Sie bezüglich der Corona – Bedingungen zu Beginn des neuen Schuljahres informieren:
- Es findet voller Präsenzunterricht im Regelbetrieb statt.
- Nach derzeitigem Stand kann auf die bislang geltende Kohortenregelung verzichtet werden.
- In den ersten drei Wochen bleibt es bei der Verpflichtung zum Tragen einer Mund – Nasen – Bedeckung in Innenräumen. Im Außenbereich des Schulgeländes ist das Tragen einer Mund – Nasen – Bedeckung mit Beginn des neuen Schuljahres vollständig aufgehoben.
- In den ersten drei Wochen des Schuljahres bleibt es bei der verpflichtenden Selbsttestung in der Schule zweimal pro Woche für nicht vollständig Geimpfte und Genesene.
- Kinder und Jugendliche, die sich als Reiserückkehrende in einer entsprechenden Quarantäne befinden, dürfen selbstverständlich auch die Schule nicht besuchen.
- Ein Selbsttest während der letzten 3 Tage vor Schulbeginn wird dringend angeraten.
Hoffen wir, dass wir ein Schuljahr mit möglichst wenig Einschränkungen und möglichst keinen Infektionen an unserer Schule haben werden.
Ich wünsche allen einen guten Start ins neue Schuljahr!
Mit freundlichen Grüßen
Jan Thiesen, Rektor
Angelika hatte am 15.06.2021 ihren letzten Arbeitstag in der Betreuung Ohrstedt.
Fienchen fragte:
„Warum muss Angelika denn aufhören zu arbeiten?“
Und nicht nur Krümel fragte:
„Wann kommt Angelika denn wieder zu uns?“
Zum Abschied bekam Angelika von den Kindern aus den 1. Klassen ein Bild geschenkt,
jede(r) hatte ein kleines Bild auf einem großen Keilrahmen gemalt.
Erlass zur freiwilligen Wiederholung einer Klassenstufe
Liebe Eltern,
wie bereits kurz vor Pfingsten der Presse zu entnehmen war, gibt es in diesem Schuljahr die Möglichkeit, coronabedingt ein Schuljahr zu wiederholen, ohne dass dies auf die Schulbesuchszeit angerechnet wird.
Dennoch ist natürlich gründlich abzuwägen, ob diese Maßnahme auch wirklich sinnvoll ist. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen sollten, einen derartigen Antrag zu stellen, setzen Sie sich bitte mit der betreffenden Klassenlehrkraft in Verbindung um sich mit dieser zu beraten.
Der schriftliche Antrag auf Wiederholung einer Klassenstufe soll spätestens am 01.06.2021 in der Schule eingehen.
Anliegend erhalten Sie einen Auszug aus dem entsprechenden Erlass.
Mit freundlichen Grüßen
Thiesen, Schulleiter
[Erlass zur freiwilligen Wiederholung im Schuljahr 2020/21]
Erlass zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern in der Coronapandemie in der Zeit vom 17. Mai bis 18. Juni 2021
Liebe Eltern,
folgender Erlass hat uns am 10.Mai 2021 zu diesem Thema erreicht.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Thiesen,
Schulleiter
Im Hinblick auf mögliche Infektionsrisiken besteht vom 17. Mai bis 18. Juni 2021 auf Antrag die Möglichkeit zur Beurlaubung einzelner Schülerinnen und Schüler gem. § 15 Schulgesetz SH vom Präsenzunterricht aus wichtigem Grund. Die Eltern erklären den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail der zuständigen Schule. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Wie auch bisher schon erfolgt die Beurlaubung nur in Bezug auf die Teilnahme am Präsenzunterricht. Fachbezogene Leistungen, die Schülerinnen und Schüler auf Veranlassung der Schule außerhalb des Präsenzunterrichts erbringen, sind bei der Leistungsbewertung und Notenbildung zu berücksichtigen, sofern eine angemessene Gewichtung der Leistung möglich ist (§ 148c Abs. 1 Schulgesetz SH).Werden Aufgaben, die die Schule im Distanzlernen verpflichtend auferlegt hat, nicht erbracht, kann dies Auswirkungen auf Leistungsbewertung und Notenbildung haben.
Liebe Eltern,
ich hoffe, Ihre Kinder und Sie konnten die Osterferien genießen und alle sind gesund geblieben.
Am Montag geht die Schule wieder los und zwar als Präsenzunterricht für alle Grundschulklassen in voller Klassenstärke – natürlich mit medizinischer Maske.
Wie Sie den beigefügten Schreiben des Ministeriums entnehmen können, müssen alle Grundschulkinder von nun an zweimal wöchentlich einen Corona – Selbsttest durchführen. Ohne einen negativen Test dürfen die Kinder nicht am Unterricht teilnehmen! Die Tests werden wir morgens zu Beginn der 1. Stunde montags und donnerstags in den Klassen durchführen.
- Bitte achten Sie darauf, dass alle Kinder, die vor den Ferien noch keine Einverständniserklärung zur Selbsttestung erteilt haben, diese ausgefüllt mit zur Schule bringen, da sie sonst leider keinen Selbsttest durchführen und vor Unterrichtsbeginn von der Schule abgeholt werden müssen. Das Formular zum Herunterladen finden Sie hier als Anlage beigefügt.
- Alternativ dürfen die Kinder auch eine Bescheinigung eines negativen Testergebnisses, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder einer Apotheke durchgeführt, vorlegen. Der Test darf nicht länger als 3 Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden.
- Sie haben auch die Möglichkeit, eine qualifizierte Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld abzugeben. Dazu müssen Sie das Formular herunterladen, ausfüllen und ebenfalls vor Schulbeginn abgeben. Auch dieser Selbsttest darf nicht länger als 3 Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden.
Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit, Ihr Kind formlos vom Präsenzunterricht beurlauben zu lassen. Dies kann per Mail oder schriftlich erfolgen. Ihr Kind erhält dann ein eingeschränktes Angebot im Distanzlernen. Auch hierzu finden Sie das entsprechende Schreiben des Ministeriums beigefügt.
So, jetzt hoffe ich, dass am Montag möglichst viele Kinder wieder in der Schule erscheinen, möglichst alle ein negatives Testergebnis erhalten und wir dann einen ganz normalen Schultag haben können.
Ich freue mich auf die Kinder und wünsche allen noch ein schönes letztes Ferienwochenende!
Mit freundlichen Grüßen
Jan Thiesen, Schulleiter
Elternanschreiben Teststrategie
Anlage 01 - Elternbrief Merkblatt Quarantäneverordnung
Anlage 02 - Elternanschreiben Einverständniserklärung Selbsttestung
Corona Schulinformation - Anlage 02 - qualifizierte Selbstauskunft negative PoC-Antigentest
Corona Schulinformation - Anlage 05 - Erlass Beurlaubung aus wichtigem Grund
Liebe Eltern,
die erste Schulwoche in Präsenz ist schon wieder vorüber und es ist schön, die Kinder wieder in der Schule zu haben. Der Unterricht wird weitestgehend nach Stundenplan erteilt, wobei wir jedoch bei den Sportstunden der Klassenstufen 3 und 4 etwas gekürzt haben, denn obwohl die Kinder natürlich einen hohen Bewegungsbedarf haben, können wir leider keinen regulären Sportunterricht erteilen. Stattdessen halten wir uns viel an der frischen Luft auf und bieten in der Halle ein Bewegungsangebot an.
Zudem haben wir in den meisten Klassen Unterstützungsangebote für einzelne Kinder geschaffen um diesen z.B. bei der Erledigung der Hausaufgaben etwas unter die Arme zu greifen. An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal ganz herzlich dafür bedanken, dass Sie Ihre Kinder und somit auch uns als Lehrkräfte bei der schulischen Arbeit so gut unterstützt haben!
Hoffen wir, dass wir an unserer Schule auch zukünftig ,,negativ" bleiben und weiterhin möglichst ungestört Präsenzunterricht durchführen können.
In der Anlage erhalten Sie aktuelle Infos des Ministeriums bezüglich der Möglichkeit einer Beurlaubung Ihrer Kinder vom Präsenzunterricht sowie der möglichen Wiederholung einer Klassenstufe.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
Jan Thiesen, Schulleiter
[ Elterninfo vom 02.03.2021 - PDF-Dokument ]
Liebe Eltern,
wie geplant, findet ab kommenden Montag, dem 22.02.21, wieder Präsenzunterricht an unserer Schule statt. Die Kinder erhalten am Montag Unterricht nach Stundenplan. Etwaige Stundenplanänderungen werden den Kindern an diesem Tag mitgeteilt. Eine Notbetreuung gibt es somit ab Montag nicht mehr, doch die reguläre Nachmittagsbetreuung ab 11.20 Uhr kann für die angemeldeten Kinder dann wieder in Anspruch genommen werden. Allerdings müssen die Kinder ihre Mittagsverpflegung selbst mitbringen, da die Mensa vorerst geschlossen bleibt.
Bitte beachten Sie, dass alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom Inzidenzwert, auch innerhalb der Kohorten eine Mund – Nasen – Bedeckung tragen müssen. Laut Corona – Bekämpfungsverordnung müssen dabei ,,qualifizierte Masken“ (medizinische Masken, wie z.B. OP – Masken) sowohl im Bus als auch in der Schule getragen werden. Des Weiteren möchte ich Sie auf den aktualisierten Schnupfenplan hinweisen, der diesem Schreiben beigefügt ist.
Zudem besteht im Hinblick auf mögliche Infektionsrisiken vom 22. Februar bis 7. März 2021 auf Antrag die Möglichkeit, einzelne Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Jahrgangsstufe gem. § 15 Schulgesetz SH vom Präsenzunterricht aus wichtigem Grund zu beurlauben. Die Eltern müssen den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail erklären. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Sollte es weitere Änderungen geben, so werde ich Sie umgehend darüber informieren.
Aktuelle Infos finden Sie auch jederzeit unter
[ Land SH - Schwerpunkt Corona Schule ]
Mit freundlichen Grüßen
Jan Thiesen, Rektor
[Aktueller Schnupfenplan - PDF-Dokument]
Liebe Eltern,
wie Sie heute Morgen sicherlich schon den Medien entnommen haben, findet während der nächsten Woche nochmals Distanzunterricht statt. Auch die Notbetreuung wird weiterhin angeboten.
Ab dem 22.02. findet dann für die Klassen 1 - 4 wieder Regelunterricht in Klassenstärke statt.
Lesen Sie dazu bitte auch das beigefügte Schreiben der Ministerin. Somit findet morgen vorerst letztmalig ein Materialtausch statt. Die Aufgaben, die die Kinder morgen erhalten, bringen sie dann einfach am 22.02. mit zur Schule.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Thiesen, Rektor
[ Anschreiben Ministerin Schulbetrieb ab 22.02.2021.pdf ]
Liebe Eltern,
leider habe ich noch keine Neuigkeiten bezüglich des Unterrichts ab nächster Woche. Sobald ich neue Informationen habe, leite ich diese an Sie weiter.
Ich möchte Sie jedoch daran erinnern, dass am kommenden Freitag, dem 12.02.21, auf jeden Fall der Materialtauschtag in gewohnter Weise stattfindet.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Thiesen
Geplante stufenweise Rückkehr zum Präsenzunterricht
Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung
Liebe Eltern,
der weiterentwickelte Corona – Reaktionsplan Schule sieht für die stufenweise Rückkehr zum Präsenzunterricht folgendes vor:
Wenn am 08.02.21 der 7-Tage-Inzidenzwert rückwirkend seit einer Woche, also seit dem 01.02.21, unter 100 liegt und die Tendenz weiter sinkend ist, soll für die Klassenstufen 1 – 6 ab dem 15.02.21 Wechselunterricht stattfinden.
Das bedeutet, dass die Klassen in etwa zwei gleich große Lerngruppen geteilt werden sollen, die im wöchentlichen Wechsel Präsenzunterricht nach Stundenplan erhalten bzw. am Distanzlernen teilnehmen.
Schülerinnen und Schüler, die jeweils in der Distanzlernphase sind, bearbeiten eigenständig Aufgaben zu Hause. Die Notbetreuung findet während dieser Phase weiterhin statt.
Ob dieser Wechselunterricht, wie geplant, tatsächlich so stattfindet, wird eine Woche vor Beginn, also am 08.02., durch das Ministerium angekündigt.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund – Nasen – Bedeckung kann für alle Personen an Schulen weiterhin auch durch Alltagsmasken erfüllt werden.
Dies gilt jedoch nicht für Kinder, die mit dem Bus zur Schule kommen. Da es sich hier um öffentliche Verkehrsmittel handelt, müssen die Kinder im Bus sogenannte ,,qualifizierte Mund – Nasen – Bedeckungen“ tragen.
Für an Schule tätige Personen sowie Schülerinnen und Schüler wird allerdings auch während des regulären Schulbetriebs das Tragen einer qualifizierten Mund – Nasen – Bedeckung empfohlen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Thiesen, Rektor
Zeugnisausgabe / Termin – Vortrag / Infos der weiterführenden Schulen
Liebe Eltern,
wie bereits am 20.01. angedacht, findet am kommenden Freitag, dem 29.01.21, ein weiterer Materialtauschtag statt. Dabei werden auch die Zeugnisse übergeben. Bitte beachten Sie die Hygieneregeln sowie Räume und Tauschzeiten.
Für den Materialtausch bleiben auch nach 12 Uhr die Klassenräume wieder bis 16 Uhr geöffnet, sodass Sie dann noch das Material tauschen können, falls Sie morgens während der angegebenen Zeiten verhindert sein sollten.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall dennoch an Ihre Klassenlehrkraft um die Zeugnisübergabe zu besprechen, da diese nur persönlich stattfinden kann (z.B. über das Sekretariat).
Im letzten Elternbrief habe ich leider an einer Stelle einen Fehler bei der Terminnennung des Vortrags gemacht. Dieser findet am 02.02.21 um 19 Uhr online statt (siehe Infoschreiben ,,Lernen macht glücklich“ vom 20.01.21).
Als weitere Anlage, gedacht für die Viertklässler, erhalten Sie eine Übersicht über die Informationsmöglichkeiten bezüglich der Husumer Schulen (PDF-Dokument), die diese zusammengestellt haben. Eine Informationsbroschüre der Gemeinschaftsschule – Viöl, Standort Ohrstedt, liegt dem Zeugnis unserer Viertklässler bei. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gems-voh.de.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Thiesen